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Gesetzlich krankenversichert mit Status Privatpatient/in?

Glückliche Patientin bei ihrem Arzt

Gesetzlich Kranken­ver­si­che­rung mit dem Status als Privatpatient/in - das geht! Aber warum ist das wichtig? Worauf kommt es an?

Die Situation

Der 10-jährige Sohn eines unserer Kunden stand vor einiger Zeit morgens auf und sieht alles doppelt. Am nächsten Morgen die gleiche Situation und auch in den nächsten Tagen ändert sich nichts.

Was tut man in dieser Situation? Es bleibt eigentlich nur, Ausschluss-Diagnostik zu betreiben. Also: fahren seine Eltern mit ihm in die Notaufnahme der örtlichen Pädiatrie, da der Kinderarzt leider in Urlaub ist. Orthopäde, HNO, Augenarzt, MRT, Neurologie - eine Station nach der anderen muss abgeklappert werden.

Aber jetzt drängt sich eine Frage auf: Wie lange dauert es, bis die Termine stehen? Antwort: Es kommt darauf an. Und dieses "kommt darauf an" macht den Eltern in dieser Situation verständlicherweise zusätzliche Sorgen. Schlimm genug, wenn es dem eigenen Kind nicht gut geht, noch schlimmer, wenn man die Ursache nicht kennt.

Wäre das Kind gesetzlich versichert gewesen, wer weiß, wie lange es angesichts der aktuellen Situationen in Krankenhäusern und bei Arztinnen und Ärzten im Allgemeinen gedauert hätte? Klar - jede Äußerung dazu wäre hypothetisch, denn das Kind ist privatversichert. 

In diesem Fall dauert es gerade einmal 2 Tage, nur wenige Zeit länger, bis die Diagnose steht: nichts Ernstes, sondern Wachstum-Begleiterscheinungen. Die Erleichterung der Eltern, so schnell bereits eine Antwort zu erhalten, kannst du dir vorstellen.

Der Fall: Status Privatpatient/in

Nicht jeder Mensch kann oder will sich privat krankenver­sichern. Trotzdem bietet sich auch für gesetzlich krankenversicherte Menschen die Möglichkeit, den Status "Privatpatient/in" zu erwerben.

Das klappt mit einer Umstellung vom üblichen Sachleistungsprinzip auf das sogenannte Kostenerstattungsprinzip und einem entsprechenden, privaten Zusatztarif.

Damit wirst du zum Privatpatienten in allen Bereichen (ambulant, stationär, Zahnarzt) sowie bei sämtlichen ärztlich verordneten Leistungen. Gleichzeitig bleibst Du in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) versichert. So musst Du Dich nicht zwischen beiden Systemen entscheiden.

Der Nachteil

Um gleich einmal den Nachteil zu benennen: Den Zusatztarif muss man natürlich zusätzlich zum Beitrag in der GKV bezahlen. Ein Kind kostet rund 100 € im Monat, ein 40jähriger zwischen 188 € und 285 € je nach Selbst­behaltsstufe. Das muss klar kommuniziert werden - drum rumreden hilft hier nicht.

Glückliches, medizinisch abgesichertes, junges Paar

Die Vorteile

Stehen denn die zusätzlichen Kosten in Relation zu den Vorteilen? Das kannst du am besten selbst beurteilen, denn mit dieser Kombination aus gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung und privatem Zusatztarif profitierst du unter anderem von folgenden Punkten:

  • Privatärztliche Behandlung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus (wenn angemessen und krankheits- bzw. befundbedingt begründet).
  • Offener Hilfsmittelkatalog (Hörgeräte, Prothesen, orthopädische Schuhe, Rollstühle, Gehhilfen, Inhalationsgeräte, etc.).
  • Sehhilfen innerhalb 24 Monate (bis 500 Euro).
  • Heilpraktiker-Leistungen 80% gedeckt (bis 1.000 Euro pro Jahr).
  • Vorsorgeuntersuchungen auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus (gesetzlich eingeführte Programme ohne Altersbegrenzung).
  • Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus sowie Unterkunft im Zweibettzimmer (optional: Einbettzimmer).
  • Deutliche Reduzierung der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz
  • Ohne GKV-Vorleistung im Rahmen der vereinbarten Prozentsätze und Erstattungshöhen, meist zu 100 %

Du kannst also auch direkt zum Privatarzt gehen. Meiner Meinung nach der größte Vorteil: Du hast die Wahl! Facharzt, Krankenhaus, Radiologie - fast schon eine ganz andere Welt der medizinischen Versorgung.

Das Kosten­erstattungs­prinzip

Das Kostenerstattungsprinzip kann man bei jeder Krankenkasse beantragen. Die Folge: Die Rechnung kommt jetzt direkt von deiner Ärztin / deinem Arzt. Du siehst also, was die Behandlung gekostet hat. Deine Rechnung reichst du bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und deinem privaten Zusatzanbieter ein und überweist die Erstattung weiter an die Arztpraxis.

Eine Bindung an das Kostenerstattungsprinzip kann übrigens unterschiedlich lang ausfallen, die Informationen dazu finden sich in der jeweiligen Satzung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Üblich sind drei bis 12 Monate.

Apropos privater Zusatzanbieter

Ich will gar kein Geheimnis drum machen, wer der private Zusatzanbieter ist. Es ist die DKV, eines der größten PKV-Unternehmen in Deutschland. Der Tarif nennt sich „BMG“ und hat als 360°-Kostenerstattungstarif ein Alleinstellungsmerkmal hierzulande. Leider ist dieser Tarif nicht für jeden Menschen verfügbar.

Denn jede vernünftige, private Kranken­ver­si­che­rung checkt den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Das ist nicht unmoralisch, denn es kommt hier ggf. ein privatrechtlicher Vertrag zustande und jede/r Kunde/in, der schon einen solchen Vertrag hat und mit anderen ein Versichertenkollektiv bildet, hat ein berechtigtes Interesse, dass nur weitere Mitglieder in die Gemeinschaft kommen, die dieser wirtschaftlich nicht zusetzen. Es hat eben alles zwei Seiten.

Fazit

Ja, sich den Status als Privatpatient/in zu erwerben, kostet Geld. Es gibt werde einen Arbeitgeber-Zuschuss für den privaten Zusatzteil, noch wirkt er sich positiv auf die eigene Steuerlast aus. Aber das gute Gefühl, medizinische Hilfe zeitnah dann zu bekommen, wenn du, dein Partner oder deine Kinder sie brauchen spricht für sich.


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