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Ein Blick auf die steuerliche Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Steuerliche Betrachtung von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Steuern gehören zum Leben. Erst wenn wir über dem Freibetrag verdienen, zahlen wir Einkommenssteuer. Bei Singles liegt dieser Beitrag bei 10.908€, bei verheirateten Menschen bei 21.816€ (Stand 2023). Dann sehen wir uns allerdings auch - auf Grund der sogenannten Steuerprogression - pro verdientem Euro mit einem prozentual immer weiter steigenden Prozentsatz an Steuer konfrontiert. Soweit so naja. Aber, was hat das mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung zu tun? Außer, dass genauso wie jede und jeder über dem Freibetrag Einkommenssteuer zahlt auch jede und jeder eine BU-Versicherung haben sollte?

Steuerlicher Rückenwind für deine Berufs­unfähig­keitsversicherung

Eine wesentliche Voraussetzung für steuerlichen Rückenwind ist, dass der Beitragsanteil der Hauptversicherung, also der Basisrente, mehr als 50% beträgt. Der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit (BUZ-B) zählt ebenfalls dazu. Dadurch wird gewährleistet, dass die BU-Versicherung nur als Zusatzversicherung zur Basisrente fungiert. Das ist der entscheidende Punkt.

Aufgepasst: hier passieren immer wieder Fehler! Ist die Zusatzversicherung mit einer Dynamik versehen, die dann sinnvoll ist, wenn das Einkommen im zeitlichen Verlauf betrachtet tendenziell steigt. Denn dann übersteigt plötzlich dieser Anteil des Gesamtpaketes die wichtigen 50%! Damit ist die steuerliche Anerkennung komplett futsch.

Coolness-Faktor

Hier kommt ein "Gut-zu-wissen-Coolness-Faktor" zum Tragen: einige Versicherer ermöglichen die Umwandlung einer bestehenden selbstständigen BU in eine Basisrente mit einer Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung - zumindest innerhalb bestimmter Fristen. Versicherer, die diese Möglichkeit bieten sind z.B.:

  • Alte Leipziger
  • Continentale
  • HDI
  • Swiss Life

Übrigens - wir prüfen gerne auf Anfrage kostenfrei deinen Anbieter.

Darüber hinaus gibt es außerdem Versicherer, die es erlauben, eine Basisrente mit einer Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung wieder in eine eigenständige BU-Versicherung umzuwandeln.

Zu diesen Versicherern zählen:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Axa
  • Canada Life
  • HDI
  • Nürnberger
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • Volkswohl Bund

Natürlich prüfen wir auch hier deine bestehenden Verträge, falls das für dich interessant ist!

Und der Haken an der Sache? Einschränkungen, mit denen du vertraut sein solltest!

Es gibt gewisse Einschränkungen, die du kennen solltest, wenn du die Kombination von Basisrente und BUZ mit einer eigenständigen BU-Versicherung vergleichst. Es sind z.B. keine Einmalzahlungen oder Pflegeleistungen vorgesehen. Außerdem ist es nicht möglich, den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit mit einzuschließen. In Bezug auf die gesundheitliche Risikoprüfung gibt es keine Unterschiede zwischen einer Basisrente mit BUZ und einer eigenständigen BU-Versicherung. Die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men prüfen das individuelle Risiko der versicherten Person und passen die Beiträge schlicht entsprechend an.

Und jetzt? Handlungsbedarf?

Die steuerliche Absetzbarkeit der BU-Versicherung durch die Kombination mit einer Basisrente kann eine attraktive Option sein, um langfristig für den Fall der Berufs­unfähig­keit vorzusorgen.

In jedem Fall solltest du die genauen Konditionen und Möglichkeiten bei den einzelnen Versicherern prüfen, bevor du dich für die eine oder andere Lösung entscheidest. Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast - schick uns gerne unverbindlich eine Anfrage. Dann prüfen wir nicht nur im Falle des Falles deine bestehenden Verträge, sondern geben dir auch die Antworten auf deine Fragen!

 


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